Gefährliche Kassenbons?

Wer glaubt, dass Kassenbons ins Altpapier dürfen, liegt falsch. Herkömmliche Kassenbons sind nämlich auf sogenanntem Thermopapier gedruckt und dieses sollte grundsätzlich im Restmüll entsorgt werden! Warum?

Nicht ins Altpapier …

Registrierkassen verwenden ein Papier, das auf der zu bedruckenden Seite mit einer temperaturempfindlichen Schicht überzogen ist. Unter Einwirkung von Wärme wird ein Farbstoff gebildet und der Druck entsteht. Viele Thermopapiere enthalten den Weichmacher Bisphenol A (BPA), einen chemischen, hormonellen Schadstoff, der schon in geringen Mengen viele gesundheitliche Risiken birgt. Im Jänner 2015 senkte die EFSA (EU Behörde für Lebensmittelsicherheit) den täglichen Grenzwert von Bisphenol A auf 4 Mikrogramm/kg Körpergewicht. Davor betrug der Grenzwert 50 Mikrogramm.

Bisphenol A wird vor allem bei der Herstellung von Getränkeflaschen, Dosen oder anderen Kunststoffbehältern verwendet und wird bei Verwendung dieser Verpackungen von uns Menschen über die Nahrung aufgenommen. Das Papier der Kassenbons ist nur oberflächlich mit BPA beschichtet, berühren wir die Quittung, gelangt es über die Haut in unseren Körper. Damit wird die unerwünschte Aufnahme aber sogar um vieles leichter gemacht, als über Kunststoffflaschen. Die EFSA schätzt, dass Thermopapiere die zweitgrößte Quelle für Kontakt mit BPA ist.

Nicht nur an der Kassa auch an den Supermarkttheken für Käse, Wurst und Fleisch, Leergutbons sowie bei Parkscheinautomaten und vielen Eintrittskarten, Kofferetiketten am Flughafen etc wird Thermopapier eingesetzt.

BPA oder BPS oder bisphenol-frei??

Obwohl unser Körper BPA relativ schnell abbauen kann, kann bei über 90% der Bevölkerung BPA in Blut und Urin nachgewiesen werden. Folgen sind vor allem verminderte Fruchtbarkeit bei Frauen, mögliche Missbildungen bei Embryonen, Erhöhung der Anfälligkeit für Krebs, Diabetes und Herz-/Kreislaufprobleme.

BPA-freie Kassenbons

Es gibt auch BPA-freie Kassenbons, allerdings sind diese teurer und werden daher von vielen Unternehmern nicht so gerne verwendet. Andererseits enthalten einige wiederum Bisphenol S (BPS), das wahrscheinlich nicht minder schädlich als BPA ist und noch nicht ausreichend erforscht wurde. Laut ORF verwendet zum Beispiel Österreichs große Handelskette Hofer seit Ende 2013 bereits komplett phenolfreie Kassenrollen. Bedenklich finden wir allerdings die Aussage, dass Hofer „aus wettbewerbstechnischen Gründen keine weiteren Informationen zur Zusammensetzung der Bonrollen geben wolle“.¹ Wettbewerb vor Umweltschutz!? Auch Spar soll seit 2016 komplett phenolfreie Kassenbons verwenden. Vor allem für KassierInnen ist das BPA- oder auch BPS-haltige Thermopapier besonders schädlich. Wie gehen kleinere Einzelhändler mit diesem Thema um?

Eine Untersuchung des österreichischen VKI (Verein für Konsumenteninformation) aus 2017 zeigte, dass nur 30 von 337 untersuchten Kassenbons frei von BPA waren. Vor allem aus Gastronomie und Apotheken stammten die besonders stark belasteten Bons. VKI 2017

Ökobon, bisphenol-frei, „Das Gramm“

Ökobon aus Thermopapier:

fb: https://www.facebook.com/oekobon/  Der Ökobon ist zugelassen für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln, ist UV-beständig und dauerhaft archivierbar, besteht aus FSC-Papier aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft.

Laut Aussagen von größeren Registrierkassenherstellern kann Thermopapier zwar in drei Qualitäten gekauft werden (mit Bisphenol A, mit Bisphenol S oder komplett bisphenolfrei), die Mehrheit (2016: rund 75 – 90%) wählt aber das günstigste BPA-haltige Papier! Komplett bisphenolfreies Papier ist um rund 20 – 25% teurer und wird hauptsächlich von Spielwarengeschäften und Bioläden gewählt.

In Österreich besteht seit dem 1.1.2016 mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich eine sogenannte Belegerteilungspflicht für Bargeschäfte seitens des Unternehmers, auf der anderen Seite trifft den Kunden auch eine Belegannahmepflicht. Kunden müssen den Kassenbon aufbewahren, bis sie sich außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten befinden. Zahlungen mit Bankomat, Kreditkarte und mit Gutscheinen direkt im Geschäft zählen trotzdem als Bargeschäft. Befolgt man diese Regelung nicht, gibt es für den Kunden aber trotzdem keine finanzstrafrechtliche Konsequenz.²

Müssen wir daher wirklich immer den Beleg mitnehmen? Gibt es keine Alternative zum Kassenbon? Doch: Der Kassenbeleg darf auch elektronisch übermittelt werden. Dazu ist es allerdings nötig, beim Unternehmer seine persönlichen Daten zu hinterlassen. Positiv hervorzuheben ist hier zB der „E-Bon“ von DM. Nach einer einmaligen Anmeldung erhält man auf Wunsch keinen Papierbeleg mehr, sondern eine E-Mail mit dem Kassenbeleg als pdf-Anhang zugeschickt. https://www.dm.de/services/dm-e-bon/ Ob diese Regelung wirklich auch in Österreich (und nicht nur in Deutschland) funktioniert, wird derzeit noch von uns abgeklärt.

Zusammenfassung der Kassenbon-Problematik:

  1. Bewusstsein für die Gifthaltigkeit von Kassenbons schärfen! Im Geschäft danach fragen, fragen, fragen …
  2. KassierInnen: bei der Geschäftsführung nachfragen, aus welchem Material die Kassenrollen sind, hartnäckig die eigenen Bedenken äußern => nur dann wird auch etwas geändert!
  3. Entsorgung der Kassenbons: bitte in den Restmüll (nicht zum Altpapier, das darin enthaltene BPA könnte sonst nämlich in recycelte Papierartikel gelangen (Pizzakartons, WC-Papier, …), außer man kann sich absolut sicher sein, dass man eine BPA/BSA-freie Quittung in den Händen hält.
  4. Nach dem Berühren der Kassenbons: Hände waschen!
  5. Kinder nicht mit Kassenbons spielen lassen!
  6. Aufbewahren von Kassenbons: Scannen und elektronisch aufbewahren ist wahrscheinlich gesünder, als die alten Bons irgendwann wieder in die Hand zu nehmen.
  7. Ein allgemeines BPA-/BPS-Verbot wäre doch wünschenswert, oder?
  8. Beste Alternative: Elektronische Belege anfordern! (zB über E-Mail, Smartphone-App oder Online-Plattformen)

Leider erst ab Jänner 2020 darf in der EU Thermopapier, das Bisphenol A enthält, nicht mehr verwendet werden.³

Quellen:

– 1 http://orf.at/stories/2320132/2319118/
– 2 https://www.wko.at/service/steuern/FAQ-Technik-Registrierkassenpflicht.html
– 3 Konsument 19.4.2017: https://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318900385130
– 4 GEO vom 8.2.2018: https://tinyurl.com/yak7m45j

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2 Kommentare:

  1. Ich finde es unverantwortlich das man so leichtfertig mit der Gesundheit aller umgeht. Der Konsument wird viel zu wenig über diese Schadstoffe aufgeklärt.
    Die Politikersollten sich mal darüber Gedanken machen wie man die Produktion von Kunststoff verringert wenn er so Gesundheitsschädlich ist. Früher ist man auch ohne den ganzen Plastkmüll ausgekommen also warum nicht heute ?
    Außerdem möchte ich für mich selbst entscheiden ob und welche ungesunden Stoffe ich meinem Körper zumute.

  2. Die Belegerteilungspflicht für Bargeschäfte betrifft wohl Verkäufer wie Kunde gleichermaßen. Ich weiß nicht wie dies im Finanzstrafrecht geregelt ist. Ich nehme aber an, dass der Verkäufer wohl dazu angehalten ist einen entsprechenden Beleg zu erstellen. Vielen Dank für Ihren Beitrag!

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