Reparaturdienstleistungen – 10% Umsatzsteuer seit 1.1.2021
§ 10 Abs 2 Z 10 UStG – UStR Rz 1344 Zur Stärkung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie aus ökologischen Lenkungsüberlegungen unterliegen Reparaturdienstleistungen (einschließlich der Ausbesserung und Änderung) betreffend Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche seit dem 1.1.2021 dem ermäßigten 10%igen Umsatzsteuersatz (und nicht 20% Normal-Umsatzsteuersatz). Dadurch, dass Reparaturen günstiger werden,…