Das JobRad

Fahrräder für Betriebe und deren Mitarbeiter*innen

Dienstauto war gestern …

Bis zur Steuerreform vom 1.1.2020 gab es für Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes keine Steuervorteile, wie zB für andere vorsteuerabzugsberechtigte Fahrzeuge bzw E-Autos. Dies hat sich mit 1.1.2020 geändert, denn seitdem können Unternehmer und Angestellte mit dem JobRad auch bei Dienstfahrrädern und Dienst-Elektrofahrrädern (auch Lastenräder) steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.

Doch was heißt das nun genau? Im Grunde bedeutet das, dass Betriebe und Unternehmen auf umweltfreundliche Fortbewegungsmittel umsteigen können und dabei nun auch berechtigt sind, vom Kauf und den laufenden Kosten der Räder die Vorsteuer abzuziehen. Somit hat es (neben dem naheliegend gesundheitlichen Aspekt) einen finanziellen Anreiz, wenn möglichst viele ArbeitnehmerInnen auf das Rad umsteigen. Das bisherige Firmenauto kann so durch ein Firmenfahrrad ersetzt werden, es wird zum JobRad.

Wie funktioniert’s?

Wenn es das Unternehmen erlaubt, sind alle interessierten Mitarbeiter*innen berechtigt, ein JobRad zu beantragen. Daraufhin wird selbstständig ein beliebiges (Neu)Rad ausgesucht, welches nun sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden darf. Die Mitarbeiter*innen verpflichten sich dafür, dass sie ihr Fahrrad regelmäßig für den Dienstweg verwenden. Eine „Nutzungsgebühr“ kann in freier Höhe (z.B. monatlich ein Prozent des Bruttokaufpreises) für die private Nutzung des Fahrrades gezahlt werden. Das ist aber vor allem bei E-Fahrrädern attraktiv, da diese generell sehr teuer in der Anschaffung sind und die monatliche Nutzung vergleichsweise minimal ist. Wird nachgewiesen, dass das Rad für mindestens 10% betrieblich genutzt wird, sprich Dienstfahrten damit übernommen werden, kann von einer monatlichen Nutzungsgebühr abgesehen werden. Das Rad kann dann auch kostenlos privat genutzt werden. Für die Privatnutzung fällt seit 1.1.2020 (wie davor auch schon beim Elektro-Auto!) überdies kein Sachbezug in der Lohnverrechnung an.

Für die Anschaffung können übrigens auch Förderungen (z.B. die klimaaktiv mobil E-Bike Förderung) beantragt werden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass das Fahrrad für mindestens 48 Monate das Eigentum des Betriebes bleiben muss. Nähere Infos gibt’s unter www.klimaaktiv.at/mobilitaet/radfahren/job-rad!  

Vorteile

  • Vorsteuerabzug möglich => Rad wird somit günstiger und leistbarer!
  • Kein steuerlicher Sachbezug für Dienstnehmer nötig (ähnlich bei E-Autos)
  • Keine Nutzungsgebühr seitens der Angestellten nötig, wenn das Rad mindestens zu 10% für den Betrieb und nur maximal 90% privat genutzt wird;
  • Förderungen für den Kauf können in Anspruch genommen werden;
  • Weitere Vorteile: Gesundheitsförderung, Stärkung der Bindung ans Unternehmen, Beitrag zum Klimaschutz, Werbeeffekt, …

Wieso um/aufsteigen?

Für viele ist ein „eigenes“ Dienstauto sehr wichtig. Dabei kann nämlich oft ein Neuwagen benutzt werden, der privat viel zu teuer in der Anschaffung wäre, ein gewisser Prestigegedanke kann mitspielen. Warum also all dies aufgeben und auf das Fahrrad umsteigen? An die Umwelt denken! Der Umstieg auf das Fahrrad erspart unglaublich viele Ressourcen und auch CO2, der Feinstaubbelastung wird aktiv entgegengewirkt (in Graz ein wichtiges Thema), etc. Sollten all diese Gründe nicht reichen, darf nicht vergessen werden, dass Fahrradfahren gesund und stressfrei ist. Darüber hinaus ist es, zumindest in der Stadt, eines der flottesten Fortbewegungsmittel. Wie bei vielen nachhaltigen Alternativen gehören auch hier die nötige Motivation und die Überwindung des eigenen „Schweinehundes“ dazu. Ist der erste Schritt, in diesem Fall eher Tritt, aber einmal getan, wird dich so schnell nichts mehr vom Sattel holen. 

Nähere Informationen:

Weiterführende Links:

E-Mail: office@mobilitaetsmanagement.at
Tel: 01/5041258-19

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