Katastrophenschäden & Steuer

Steuerliche Absetzbarkeit von Katastrophenschäden in Österreich

Seit einigen Jahren sind Naturkatastrophen wie Hochwasser, Muren, Stürme oder Lawinen leider auch in Österreich keine Seltenheit mehr. Die dabei entstehenden Schäden können immense finanzielle Belastungen für Privatpersonen und Unternehmen bedeuten. Doch das österreichische Steuerrecht sieht einige Möglichkeiten vor, solche Kosten steuerlich zu mildern und als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.

Was gilt als außergewöhnliche Belastung?

Die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden können in der Einkommensteuererklärung oder in der Arbeitnehmer:innenveranlagung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden – und zwar ohne Selbstbehalt. Das bedeutet: Sie werden unabhängig von der Höhe deines Einkommens steuerlich berücksichtigt und verringern unmittelbar die Steuerlast.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen:

  • Kosten für die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen (z.B. Auspumpen von Kellern, Beseitigung von Schlamm- und Wasserresten, Entsorgung von zerstörtem Inventar).
  • Kosten für Reparatur und Sanierung beschädigter Vermögensgegenstände (z.B. Fußböden, Verputz, Dach, aber auch PKW, Computer, Kleidung und Geschirr).
  • Kosten für die Raumtrocknung oder Mauerentfeuchtung sowie die Anschaffung oder Anmietung von Trocknungs- und Reinigungsgeräten.
  • Mietkosten für ein Überbrückungsquartier, falls Ihr Wohnsitz unbewohnbar wurde.
  • Ersatzbeschaffung zerstörter Alltagsgegenstände, sofern diese für die normale Lebensführung notwendig sind (bei Luxusgütern wie Pool, Sauna, Grillplatz etc. ist die Absetzbarkeit eingeschränkt).

Wichtige Voraussetzungen

  • Die Kosten müssen tatsächlich angefallen und belegbar sein (Rechnungen, Zahlungsbelege).
  • Nicht der entstandene Schaden selbst, sondern nur die Kosten für die Schadensbeseitigung sind absetzbar.
  • Eigene Arbeitsleistung ist nicht absetzbar, da sie keinen finanziellen Aufwand darstellt.
  • Kostenersätze durch Versicherungen, öffentliche Hilfsgelder (z.B. Katastrophenfonds) oder Spenden kürzen die absetzbaren Beträge, bleiben aber selbst steuerfrei.
  • Für Unternehmen gilt: Sämtliche betrieblich veranlassten Kosten zur Schadensbeseitigung sind Betriebsausgaben und voll abzugsfähig.

Tipps

  • Sorgfältige Dokumentation
  • rasche Einreichung der Steuerunterlagen
  • Steuerberater, Finanzamt oder auch Arbeiterkammer sind behilflich

Sonderregelungen und Erleichterungen

Das Finanzministerium bietet für unmittelbar von einer Naturkatastrophe betroffene Personen und Betriebe weitere Erleichterungen:

  • Fristverlängerungen für Steuererklärungen und Zahlungen sind möglich.
  • Gebührenbefreiungen zum Beispiel für die Neuausstellung von Dokumenten, Fahrzeugzulassungen oder Baugenehmigungen.
  • Spenden an betroffene Personen oder an begünstigte Organisationen (Feuerwehr, Rotes Kreuz usw.) sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar.
  • Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind steuerfrei.

Beispiel: Hochwasser in der Steiermark

Starke Regenfälle und Überschwemmungen haben in den letzten Jahren vor allem die Steiermark und Kärnten immer wieder hart getroffen. Für Bewohner, Unternehmen und Hilfsorganisationen stellt die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten zumindest eine finanzielle Entlastung dar und hilft, die Folgen von Naturkatastrophen etwas abzufedern.

Quellen:

  • https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Hochwasser_Mure_Co.html
  • https://www.bdo.at/de-at/blog/tax-news/steuerliche-themen-bei-katastrophenschaeden
  • https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2024/juni/hochwasser-steuererleichterungen.html
  • https://www.wko.at/steuern/steuerliche-massnahmen-hochwasserkatastrophen
  • https://www.lbg.at/servicecenter/lbg_steuertipps_praxis/lbg_informiert_%C3%BCber_steuerliche_beg%C3%BCnstigungen_im_zusammenhang_mit_unwetter_und_katastrophensch%C3%A4den/index_ger.html
  • https://blog.ultimum.at/steuerliche-absetzbarkeit-von-ausgaben-fuer-naturkatastrophen/
  • https://www.tpa-group.at/news/hochwasser-und-sturmschaeden-steuerlich-absetzen/
  • https://noe.lko.at/steuerliche-sondervorschriften-bei-naturkatastrophen+2400+4088523
  • https://www.usp.gv.at/themen/betrieb-und-umwelt/laufender-betrieb/weitere-informationen-laufender-betrieb/katastrophenfaelle/hilfsmoeglichkeiten-fuer-unternehmen.html

!! Anmerkungen der Nachhaltig-in-Graz-Redaktion !!

Bleib mit unserem Newsletter informiert – er kommt unregelmäßig und nicht zu oft!

Gib hier Deine E-Mail Adresse ein, um per E-Mail über neue Beiträge auf Nachhaltig in Graz informiert zu werden.
(Double Opt In gemäß EU-DSGVO)
Loading


Folge uns gerne auf Instagram oder lade unsere kostenlose App Nachhaltig in Graz herunter.

Deine Spende wirkt – und ist von der Steuer absetzbar:

Du willst und kannst unser Tun auch finanziell unterstützen? Danke – uns hilft jeder Beitrag, um unsere Website in dieser Qualität und Fülle weiterführen zu können! Deine Spende ist von der Steuer absetzbar, wenn du uns deinen vollen Namen (laut Meldezettel) und dein Geburtsdatum bekannt gibst.

Verein „Nachhaltig in Graz“
BIC: STSPAT2GXXX
IBAN: AT20 2081 5000 4200 1552
Verwendungszweck: Spende/Name laut Meldezettel/Geburtsdatum

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert