Förderung für klimafreundliches Heizen in einkommensschwachen Haushalten
Die österreichische Bundesregierung unterstützt mit der Förderung „Sauber Heizen für Alle“ auch 2025 weiterhin einkommensschwache Haushalte beim Austausch alter, fossiler Heizsysteme gegen nachhaltige und klimafreundliche Alternativen. Das Ziel der Aktion ist, einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität Österreichs bis 2040 zu leisten und gleichzeitig soziale Gerechtigkeit zu fördern.
Wer kann die Förderung beantragen?
Begünstigt sind Privatpersonen, die Eigentümer:innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort sind. Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit gelten Bescheinigungen über den Bezug von Sozialhilfe, GIS-Befreiung oder der Wohnbeihilfe. Alternativ können Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen vorgelegt werden.
Welche Heizsysteme werden gefördert?

Gefördert wird der Ersatz fossiler Heizungssysteme (Öl, Gas, Kohle/Koks, Strom-Direktspeicheröfen) durch neue klimafreundliche Systeme. Vorrangig wird der Anschluss an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah- oder Fernwärme unterstützt. Falls das nicht möglich ist, fördert das Programm die Umstellung auf Holzzentralheizung oder Wärmepumpe. Die Förderung umfasst Material-, Montage-, Planungs-, Demontage- und Entsorgungskosten der alten Anlagen.
Ablauf der Förderung – Schritt für Schritt
- Online-Registrierung
Ab dem 02.01.2025 ist die Registrierung online möglich. Diese bleibt bis längstens 31.12.2025 offen, sofern Budgetmittel verfügbar sind. Nach der Registrierung werden die Unterlagen an die zuständige Landesförderungsstelle weitergeleitet. - Energieberatung
Nach positiver Prüfung der Einkommenssituation ist eine umfassende Energieberatung verbindlich vorgeschrieben. Sie unterstützt bei der Projektplanung, Angebotseinholung und Antragstellung. - Antragstellung und Projektumsetzung
Nach Erhalt des Energieberatungsprotokolls und der notwendigen Angebote erfolgt die Antragstellung online. Nach Genehmigung kann das Projekt umgesetzt werden. Für die Fertigstellung bleibt 12 Monate Zeit. - Endabrechnung und Auszahlung
Nach Projektabschluss müssen alle Rechnungen und die Inbetriebnahmebestätigung elektronisch eingereicht werden. Die Bundesförderung wird von der KPC und die Landesförderung von der jeweiligen Förderungsstelle ausbezahlt.
Besonderheiten und weitere Vorteile
- Die Förderung gilt ausschließlich für Privatpersonen.
- Seit 01.04.2022 ist die Maßnahme steuerlich durch eine Sonderausgabenpauschale begünstigt. Das „Öko-Sonderausgabenpauschale“ kann rückwirkend für das Jahr der Auszahlung geltend gemacht werden.
- Nach Auszahlung sind weiterhin technische und buchhalterische Pflichten gemäß Fördervertrag zu erfüllen. Diese werden stichprobenartig kontrolliert.
Ansprechpartner in den Bundesländern
Für Detailfragen und Unterstützung sind die jeweiligen Landesförderungsstellen zuständig.
Beispiel für Steiermark:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A15 Energie, Wohnbau, Technik – Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Energietechnik und Umweltförderungen
Tel: 0316/877-3955
Mehr Info: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2025
Zum Infoblatt „Sauber Heizen für Alle“ 2025
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