Was ändert sich ab 1.1.2025 bei der Abfalltrennung?
Zwei große Änderungen gibt es mit der Abfallsammlung neu und dem Einwegpfand mit Beginn des Neuen Jahres 2025 zu beachten. Die getrennte Sammlung von Leichtverpackungen (gelb) und Metallverpackungen (blau) fällt weg und das Einwegpfand auf Getränkeflaschen aus Kunststoff und auf Getränkedosen kommt. Ziel hinter der Aktion ist es, die Sammel- und Recyclingquote von Verpackungen zu erhöhen, denn Kunststoff und Aluminium sind wichtige Wertstoffe. Derzeit werden nur rund 70% aller Einweg-Kunststoffflaschen gesammelt und einem Recyclingkreislauf zugeführt. Durch die neuen Maßnahmen soll bis 2027 eine Sammelquote von 90% erreicht werden. Durch das neue Pfand soll außerdem das achtlose Wegwerfen der Verpackungen in der Umwelt vermieden werden.
Leichtverpackungen und Metallverpackungen:
Ab dem 1.1.2025 werden in ganz Österreich
- alle Verpackungen aus Kunststoff, wie Joghurtbecher, Folienverpackungen oder Getränkekartons (Tetra Paks),
- gemeinsam mit Metallverpackungen, wie Konserven- oder Tierfutterdosen
im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne gesammelt. Die blauen Tonnen werden schrittweise abgezogen.
Warum?
Durch weniger Trennaufwand kann die Bereitschaft zur Sammlung und somit die Sammelmenge gesteigert werden. Dadurch kann mehr recycelt und Ressourcen geschont werden. Es sind auch weniger LKW-Fahrten nötig. Durch die gemeinsame Abholung können Transportwege verringert und CO2-Emissionen gespart werden.
Einwegpfand
Ab 1.1.2025 werden alle Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch den Aufdruck des Pfandlogos eindeutig gekennzeichnet.
Was?
Alle Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkemetalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter mit dem Pfandlogo.
Was nicht?
Davon ausgenommen sind: Milchprodukte, Sirupe und medizinische Produkte oder auch Einwegflaschen aus Glas sowie Getränkeverbundkartons (Tetra-Paks).
Wie? NICHT zerdrücken!
Flaschen und Dosen müssen leer sein und dürfen nicht zerdrückt werden. Das Etikett mit dem Pfandlogo und dem Barcode (EAN-Code) muss vollständig vorhanden und lesbar sein.
Wie viel?
Das Pfand beträgt einheitlich 25 Cent pro Verpackung und wird beim Kauf eingehoben. Bei der Rückgabe von leeren Verpackungen an einer Rücknahmestelle wird der Pfandbetrag wieder ausbezahlt.
Wo?
Rücknahmestellen sind alle Verkaufsstellen, also der Lebensmittelhandel, Gastgewerbe- und Beherbergungsbetriebe, Restaurants, Kaffeehäuser, Würstelstände. Getränkeautomaten sind allerdings ausgenommen. In größeren Supermärkten gibt es eigene Automaten, in kleineren Betrieben wird die Rücknahme händisch abgewickelt.
Was tun, wenn ich kein Pfand retour bekomme?
Falls aus irgendeinem Grund die Verpackung abgelehnt und kein Pfand ausbezahlt wird, ist die Flasche oder die Dose im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne zu entsorgen.
Übrigens: Es hat keinen Sinn, jetzt schon Flaschen und Dosen zu sammeln. Denn es gibt neue spezielle Strichcodes und das Pfandlogo. Ab Jänner 2025 kommen nach und nach immer mehr Getränke mit Pfandlogo in den Handel. Sodass wirklich erst ab dem 1.1.2025 mit Pfandlogo gekaufte Verpackungen gegen Pfand retourniert werden können. Verpackungen ohne Pfandlogo werden noch ohne Pfand abverkauft.
Hier gibt es auch ein Infoblatt zum Einwegpfand:
Mehr Info:
- Land Steiermark, Kommunale Abfallwirtschaft
- https://www.recycling-pfand.at/ueber-pfand.html
- Hotline für Fragen zum Pfandsystem: 0043 – 1 358 11 11
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