Mitgestalten: Partizipation als Chance – Frist: 16.1.2026!
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) ist ein Meilenstein für Biodiversität, Klima und Ökosystemschutz in Europa. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis 2030 großflächig geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen – und dafür konkrete nationale Wiederherstellungspläne zu erstellen. Doch der Erfolg dieses ambitionierten Vorhabens hängt nicht nur von politischen Vorgaben und technischen Maßnahmen ab, sondern ganz wesentlich von einer breiten Beteiligung der Bevölkerung, von zivilgesellschaftlichen Gruppen, Wissenschaft, Praxisakteuren und Gemeinden.
Wie der Beteiligungsprozess aussieht
Der Beteiligungsprozess, der in Österreich seit dem Spätherbst 2025 läuft über mehrere Ebenen und will möglichst vielen Akteur*innen die Chance geben, Input zu geben, Bedenken zu äußern und konkrete Vorschläge einzubringen.

1. Nationale Online-Beteiligung (Österreich) bis 16.1.2026
Bis zum 16. Jänner 2026 läuft eine offene Online-Beteiligung in Österreich.
Über ein digitales Formular auf der Website des BMLUK können interessierte Bürger*innen, Verbände, NGOs, Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen zu den Texten der Wiederherstellungsverordnung Anmerkungen, Vorschläge und Kommentare übermitteln:
„Hier haben Sie die Möglichkeit Anmerkungen, Vorschläge und Kommentare zu übermitteln. Ihre Einmeldungen liefern wertvollen Input zur Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne.“
Diese Beteiligung ist nicht auf formelle Stellungnahmen beschränkt: Jede Person kann Inhalte zu einzelnen Artikeln der Verordnung formulieren – etwa zur Wiederherstellung von Ökosystemen, zur Vernetzung von Lebensräumen, zur urbanen Natur oder zur Förderung von Bestäuberpopulationen.
2. Einbindung von Behörden, Bund & Ländern
Parallel zur Online-Beteiligung findet eine intensive Kooperation zwischen dem Bund, den neun österreichischen Bundesländern, Ministerien und Behörden statt. Ziel ist, unterschiedliche regionale Perspektiven frühzeitig aufzugreifen, beispielsweise bei der Auswahl von Pilotmaßnahmen, Datenquellen, Monitoring-Ansätzen oder Priorisierungen von Ökosystemtypen.
3. Wissenschaft, Sozialpartner & Interessenträger
Zusätzlich wird der Planentwurf mit Wissenschaft, Sozialpartnerschaft und spezifischen Interessenträgern diskutiert. Das bedeutet:
- Fachgremien und Expert*innen können wissenschaftliche Evidenz und Methodenvorschläge beitragen,
- Wirtschafts- und Praxisakteure können Umsetzungsbarrieren oder Chancen einbringen,
- NGOs und Umweltverbände können strategische Zielsetzungen, Schutzprioritäten und ökologische Leitbilder einfließen lassen.
Warum Beteiligung zentral ist
Die Umsetzung der Natur-Wiederherstellungsverordnung ist inhaltlich komplex und berührt zahlreiche Lebensbereiche: von Moor- und Flusslandschaften über Wälder und Auen bis hin zu urbanen Grünflächen. Eine breite Einbindung unterschiedlicher Perspektiven soll sicherstellen, dass:
- regionale und lokale Bedürfnisse berücksichtigt werden,
- Know-how aus Wissenschaft, Praxis und Betroffenheit einfließt,
- der Plan breite Akzeptanz in der Bevölkerung findet,
- und Konflikte frühzeitig adressiert werden können.
Momentan plant Österreich, auf Freiwilligkeit der Grundeigentümer*innen zu setzen, d.h. Maßnahmen sollen nur dort umgesetzt werden, wo Grundeigentümer*innen dies wollen. Bestimmte Interessengruppen haben also ihre Meinungen schon platziert. Nutzen wir die Gelegenheit, dies in unserem Sinne für die Zukunft zu tun.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz (BMLUK) in Österreich hebt ausdrücklich hervor: „Breite Beteiligung ist uns wichtig“, denn nur so könne ein nationaler Wiederherstellungsplan entstehen, der unterschiedliche Interessen und regionale Bedingungen berücksichtigt.
Mehr Informationen: Wiederherstellungsplan – Beteiligungsprozess
Quellen:
- https://www.eu-umweltbuero.at/inhalt/oekobuero-eu-renaturierungsverordnung
- https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/natur-und-artenschutz-und-biodiversitaet/wiederherstellungsverordnung/wiederherstellungsverordnung-beteiligung.html
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