Kenne deine Rechte und Pflichten!
Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten in Österreich bei Hochwasser, Sturm oder anderen Naturkatastrophen? Die Auswirkungen der durch die Klimakrise zunehmenden Extremwetterereignisse betreffen auch unmittelbar die Arbeitswelt. In diesem Beitrag erfährt ihr mehr über Dienstverhinderung, Entgeltfortzahlung und Pflichten der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen.
Muss ich auch bei Hochwasser zur Arbeit?
Grundsätzlich ja! Man muss alles Zumutbare versuchen, um zur Arbeit zu gelangen, auch bei einem Blackout oder einem Hochwasser. Etwa früher aufbrechen, Umwege oder alternative Verkehrsmittel nutzen. Eine Dienstverhinderung (mit Entgeltfortzahlung) liegt jedoch vor, wenn der Arbeitsweg mit erheblicher Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist. In diesem Fall darf man zuhause bleiben und behält den Anspruch auf Entgelt, muss aber den Arbeitgeber so rasch wie möglich informieren. Es empfiehlt sich eine gute Dokumentation (Fotos etc).

Die Chefs schicken mich wegen eines Unwetters nach Hause
Muss ich den Arbeitsplatz wegen eines Unwetters vorzeitig verlassen, liegt eine (bezahlte) Dienstfreistellung vor. Es muss weder Urlaub noch Zeitausgleich genommen werden.
Muss ich von zuhause aus arbeiten?
Nur wenn Telearbeit grundsätzlich zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in vereinbart wurde. Bei Vorleigen einer Dienstverhinderung (zB Betreuung eines Kindes) muss auch nicht von zuhause gearbeitet werden.
Was wenn im Kindergarten des Kindes Hochwasser ist?
Wenn beispielsweise der Kindergarten wegen einer Katastrophe geschlossen bleibt, gilt dies als gerechtfertigte Dienstverhinderung, da die Betreuung der Kinder Vorrang hat. Wird man hingegen vom Arbeitgeber wegen eines Unwetters nach Hause geschickt, handelt es sich um eine Dienstfreistellung; die vorgesehenen Arbeitsstunden gelten als geleistet.
Darf ich früher heim, um mein Haus zu schützen?
Hier bedarf es einer Abwägung zwischen Arbeitspflicht und der Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen. Wichtig dabei ist auch die rechtzeitige Information der Arbeitgeber, dass Zeitausgleich oder Urlaub genommen wird.
Mein Haus ist vom Hochwasser betroffen – was nun?
Laut unserer Recherche liegt in diesem Fall derzeit kein bezahlter Dienstverhinderungsgrund vor. Das heißt, um die Schäden zu beseitigen, muss Urlaub oder Zeitausgleich genommen werden.
Entgeltfortzahlung für freiwillige Helfer:innen bei Großschadensereignissen
Seit 1. September 2019 besteht zudem ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn Arbeitnehmer:innen aufgrund eines sogenannten Großschadensereignisses (mindestens 100 Personen über 8 Stunden im Einsatz) ihre Arbeit vorübergehend nicht erbringen können. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber; dieser erhält dafür Mittel aus dem Katastrophenfonds.
§ 8 (3a) AngG: „Ist ein Angestellter nach Antritt des Dienstverhältnisses wegen eines Einsatzes als freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr bei einem Großschadensereignis nach § 3 Z 2 lit. b des Katastrophenfondsgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996 oder als Mitglied eines Bergrettungsdienstes an der Dienstleistung verhindert, so hat er unbeschadet seiner Ansprüche nach Abs. 3 einen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, wenn das Ausmaß und die Lage der Dienstfreistellung mit dem Dienstgeber vereinbart wird.„
Gute Broschüre der AK Wien: Arbeiten im Klimawandel
Anmerkung: Hierbei handelt es sich um die Rechtslage Österreich mit Stand 25.10.2025!
Quellen:
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/Normalarbeitszeit/Hochwasser_Naturkatastrophen.html
- https://www.usp.gv.at/themen/mitarbeiter-und-gesundheit/urlaub-und-arbeitszeit/weitere-informationen-zu-urlaub-und-arbeitszeit/bezahlte-freistellung-fuer-grossschadensereignis-und-bergrettungseinsaetze.html
- https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/Arbeitsrecht/AR-Klimawandel_rg_bf.pdf
!! Anmerkungen der Nachhaltig-in-Graz-Redaktion !!
Bleib mit unserem Newsletter informiert – er kommt unregelmäßig und nicht zu oft!
Folge uns gerne auf Instagram oder lade unsere kostenlose App Nachhaltig in Graz herunter.
Deine Spende wirkt – und ist von der Steuer absetzbar:
Du willst und kannst unser Tun auch finanziell unterstützen? Danke – uns hilft jeder Beitrag, um unsere Website in dieser Qualität und Fülle weiterführen zu können! Deine Spende ist von der Steuer absetzbar, wenn du uns deinen vollen Namen (laut Meldezettel) und dein Geburtsdatum bekannt gibst.
Verein „Nachhaltig in Graz“
BIC: STSPAT2GXXX
IBAN: AT20 2081 5000 4200 1552
Verwendungszweck: Spende/Name laut Meldezettel/Geburtsdatum










