Ökostrompauschale Befreiung

Wer von der Rundfunkgebühr befreit ist, muss auch keine Ökostrompauschale zahlen. Rund 170.000 österreichische Haushalte nutzen diese Einsparmöglichkeit aber – wahrscheinlich mangels Wissen darüber – nicht und verzichten auf den Antrag.

Ökostromkosten sollen die nötigen Kosten für eine Energiewende abdecken helfen, werden jedem Haushalt laufend mit der Stromrechnung vorgeschrieben (unter Steuern und Abgaben) und setzen sich zusammen aus:

  • der Ökostrompauschale und
  • dem Ökostromförderbeitrag (ist verbrauchsabhängig)
Antrag auf Befreiung Ökostrompauschale

Von der Ökostrompauschale befreit werden können auf Antrag einkommensschwache Personen (Nachweis des Nettohaushaltseinkommens nötig):

  • Arbeitslose
  • Gehörlose
  • Rentner
  • Mindestsicherungsbezieher
  • Studienbeihilfeempfänger
  • Zivildiener

So sind meist nur mehr € 20,- – statt sonst durchschnittlich € 100,- pro Jahr – zu zahlen.

Der Befreiungsantrag erfolgt über das Formular für die Befreiung der GIS-Gebühren. Dieses ist entweder in Papierform bei Raiffeisenbanken sowie bei den Magistrats- und Gemeindeämtern oder online zum Download erhältlich.

Weitere Informationen und Link zum Antrag: https://www.gis.at/befreien/oekostrompauschale/

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