EU-Wahl am 9. Juni 2024

Wählen gehen und Demokratie stärken! Dein Kreuzerl zählt!

Auch Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können wählen! Dazu musst du dich aber bis zum 26. März registrieren (siehe unten).

Am 9. Juni 2024 werden jene Parteien gewählt, die uns für die nächsten 5 Jahre im EU-Parlament vertreten. Gerade was den Klimaschutz betrifft, ist diese Wahl eine besonders wichtige. Denn viele Regeln, Verordnungen, Vorschriften und Zielwerte werden von der EU vorgegeben und die einzelnen EU-Staaten müssen diese Vorgaben dann im nationalen Recht umsetzen. Ohne EU-Regelungen wären wir bei weitem noch nicht so weit. Die nächste Legislaturperiode (5 Jahre) wird angesichts der Dringlichkeit von Maßnahmen daher entscheidend sein, wie sehr wir in Zukunft unter den Folgen der Erderwärmung leiden werden. Wir können am 9. Juni 2024 20 österreichische Mitglieder des EU-Parlaments wählen.

Das Wahlrecht ist das mächtigste gewaltfreie Instrument, das wir in einer Demokratie haben. Es gilt einen Rechtsruck zu vermeiden und konservative Bremser in Klimaschutzmaßnahmen selbst auszubremsen. Wir brauchen mutige Vorgaben, denn sie stellen unsere Zukunft sicher.

Allgemeine Information zur EU-Wahl

Hier gibt es mehr Information: https://www.graz.at/cms/beitrag/10112953/7743972/

Wer ist zur Europawahl wahlberechtigt?

Du kannst bei der EU-Wahl am 9. Juni 2024 auch ohne österreichische Staatsbürgerschaft deine Stimme in Österreich abgeben. Und zwar, wenn du deinen Hauptwohnsitz in Österreich hast, Bürgerin oder Bürger der EU bist und dich bis zum 26.3.2024 in der Europa-Wählerevidenz registriert hast!

Du musst:

  • am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • Österreicherin oder Österreicher sein (dann bis du automatisch in das EU-Wählerverzeichnis eingetragen) oder
  • Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich UND
  • am Stichtag 26. März 2024 in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sein.

Das können in Österreich übrigens alle EU-Bürger*innen, die hier ihren Hauptwohnsitz haben.

In Österreich leben fast 1 Million Menschen aus den übrigen 26 Staaten der EU. Gerade diese Wähler*innen sind stark von der Politik der Europäischen Union betroffen. Um in Österreich wählen zu können muss man sich allerdings bis zum Stichtag 26. März 2024 in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde registrieren lassen.

Eintragung in die Wählerevidenz

Antrag für die Registrierung bis zum 26. März für nicht-österreichische EU-Bürger*innen:

Antrag für die Registrierung bis zum 25. April 2024 für Auslandsösterreicher*innen:

Wenn du umgekehrt österreichische Staatsbürger*in bist und derzeit keinen Hauptwohnsitz in Österreich hast, kannst du dich ebenfalls in der Europa-Wählerevidenz registrieren lassen, damit du österreichischen Mitglieder zum EU-Parlament wählen kannst!

Wahlkarten-Abo – eine tolle Sache!

Unter Punkt 17 besteht die Möglichkeit ein „Wahlkarten-Abo“ zu beantragen. Für die Dauer der Eintragung werden automatisch an die im Antrag angegebene Adresse Wahlkarten zugesandt. In diesem Fall ist es nicht mehr notwendig eine Wahlkarte anzufordern.

Wer bereits in die Europa-Wählerevidenz der Stadt Graz aufgenommen wurde, bleibt in dieser Evidenz für die Dauer des gemeldeten Hauptwohnsitzes in Österreich eingetragen.

Briefwahl und Wahlkarte

Was die Administration der Stimmabgabe betrifft, gleicht eine Europawahl im Wesentlichen einer Bundespräsidentenwahl. Dies betrifft grundsätzlich die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Briefwahl oder vor einer anderen Wahlbehörde mittels Wahlkarte, insbesondere auch durch in ihrer Mobilität eingeschränkte Person vor einer fliegenden Wahlbehörde. Wahlkarten können (online) von Mitte April 2024 bis 5. Juni 2024 beantragt werden.

Mehr Infos zur Briefwahl: https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Briefwahl.aspx

Die EU-Wahl erfolgt nach folgenden Prinzipien:

  • Verhältniswahl (die zu vergebenden Mandate werden mittels des d’Hondtschen Verfahrens ermittelt, „4-Prozent-Hürde“);
  • das Bundesgebiet ist ein einheitlicher Wahlkörper;
  • Vorzugsstimmen können durch Eintragung auf dem Stimmzettel vergeben werden; für eine Vorreihung sind Vorzugsstimmen im Ausmaß von 5 Prozent der auf die Parteiliste entfallenen gültigen Stimmen erforderlich;
  • ein gültiger Wahlvorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens drei Abgeordneten zum Nationalrat oder der Unterschrift von einem österreichischen Mitglied des Europäischen Parlaments oder der Beibringung von 2.600 Unterstützungserklärungen;
  • Wahltag ist ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag

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