Freiwilliges Umweltjahr – Zivildienstersatz

Die Bewerbungsphase für das „Freiwillige Umweltjahr“ (FUJ) 2023/24 läuft bis zum 28.2.2023. Das FUJ ist ein Projekt der Jugend-Umwelt-Plattform JUMP und der einzige Freiwilligendienst im Umweltbereich in Österreich.

Ab einem Alter von 18 Jahren kann man 6 bis 12 Monate in einem von derzeit über 50 gemeinnützigen Einsatzstellen im Umwelt-, Naturschutz- und Nachhaltigkeitsbereich praktische Erfahrungen sammeln. Die Tätigkeiten reichen dabei von Veranstaltungsplanung über Tierpflege bis hin zu Waldarbeiten. Das FUJ kann seit 2013 auch als Zivildienstersatz geleistet werden. Die Einsatzdauer beträgt hier 10 Monate.

Pro Monat erhält man Taschengeld von rund € 300,- (Familienbeihilfe läuft weiter), Unterkunft, Verpflegung und die ÖBB-Vorteilscard bzw. Fahrtkosten zwischen Wohnort und dem Einsatzort. Begleitend wird auch ein Lehrgang und spezielle Jugend-Umwelt-Projekte angeboten. Der Lehrgang umfasst die Schwerpunkte Berufsorientierung, Umweltbildung, Persönlichkeitsentwicklung und Social Skills sowie Projektmanagement und Exkursionen.

In der Steiermark gibt es derzeit folgende Einsatzmöglichkeiten:

  • Nationalpark Gesäuse
  • Bio Ernte Steiermark
  • Naturfreunde Steiermark
  • Klimabündnis Steiermark
  • Verband der Naturparke Österreichs
  • proHolz Steiermark
  • Naturwelten Steiermark
  • Steirische Landesjägerschaft

Weitere Einsatzstellen sind herzlich willkommen (gemeinnützige Vereine und gemeinnützige GmbHs, die Tätigkeiten im Bereich Umweltschutz, Natur- und Artenschutz, ökologischer Landwirtschaft, Tierschutz, nachhaltiger Entwicklung und/oder Entwicklungszusammenarbeit anbieten).


Freiwilliges Umweltjahr
Alle näheren Informationen sowie Details und Formulare zur Anmeldung:
Webseite: https://jugendumwelt.at/fuj/ 
Bewerbungsablauf: https://jugendumwelt.at/fuj/bewerbungsablauf/
Facebook: FreiwilligesUmweltjahr/

Fotocredit: Jump – Jugendumweltplattform

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 10.1.2018 erstellt und zuletzt aktualisiert am: 25.12.2022, 4.3.2021 (barb) und 7.3.2019.

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