Es braucht eine Eintragung in die UNESCO-Liste für das Immaterielle Kulturerbe!
Die ARGE Streuobst bemüht sich den Streuobstanbau in Österreich als Immaterielles Kulturerbe der UNESCO eintragen zu lassen. Immaterielle Kulturerbe sind kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen getragen und von Generation zu Generation weitergegeben und weiterentwickelt werden. Ein Immaterielles Kulturerbe ist nicht anfassbar, sondern an den Menschen gebunden und wird durch das Engagement seiner Träger lebendig gehalten.
Streuobstlandschaften mit hochstämmigen, großkronigen Obstbäumen sind aus einer landwirtschaftlich-kulturellen Entwicklung entstanden und damit direkt an menschliches Wissen gebunden. Die Anlage, Bewirtschaftung und Pflege von Streuobstwiesen, das Züchten von Obstsorten und die Ernte sowie Verarbeitung des Obstes beruhen auf umfangreichem Erfahrungswissen im Umgang mit der Natur. Neben kulturellen Ausdrucksformen wie Erntefesten und -ritualen wurden über Jahrhunderte hinweg spezielle Handwerkstechniken z.B. zur Pflege von Streuobstbäumen entwickelt und verfeinert. Mehr zu Streuobstwiesen erfährt ihr auch hier: Naturparadiese Streuobstwiesen
Die kulturellen Eigenschaften von Streuobst stimmen mit den UNESCO-Kriterien in folgenden Punkten überein: Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum, traditionelle Handwerkstechniken, Bräuche, Rituale und Feste.
Der Antrag soll bis Jahresende 2022 im UNESCO-Büro eingereicht werden.
Unterstützen Sie diese Einreichung mit einer persönlichen Eintragung oder als Vertreter einer Organisation mit Ihren Daten in elektronischer oder händischer Form.
Link zur Unterstützungserklärung: Immaterielles Kulturerbe Streuobstanbau Österreich (argestreuobst.at)
Wir würden uns freuen, wenn die geplante Einreichung durch eine breite Beteiligung der österreichischen Bevölkerung mitunterstützt wird. Helfen Sie uns dabei mit Ihrer Unterschrift.
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