Förderaktion: 16.10.2025 bis 27.02.2026
Bis zum 27. Februar 2026 kann von Personen mit Hauptwohnsitz in der gesamten Steiermark ein Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig € 340,- beantragt werden.
Richtwerte Höhe Einkommen:
Die Einkommensobergrenzen sind zu beachten. Diese betragen:
- für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661 Euro,
- Haushaltsgemeinschaften 2.492 Euro,
- sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Als Einkommen gilt 1/12 des Jahresnettoeinkommens (inkl. Sonderzahlungen).
Link zum Online-Formular und zu mehr Informationen:
Die Anträge werden online abgewickelt. Mangels Online-Zugang stehen auch die Servicestellen der Gemeinde- und Stadtämter zur Unterstützung zur Verfügung. Hier die Grazer Servicestellen.
Bei Fragen bitte hier Kontakt aufnehmen:
Tel: 0800 / 20 10 10 (gebührenfreie Hotline) oder per Mail: heizkostenzuschuss@stmk.gv.at
Erforderliche Unterlagen:
- Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen
- Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen
- Bankdaten für die Überweisung des Zuschusses
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Dieser Beitrag erschien erstmals am 18.11.2018 und wurde zuletzt aktualisiert: 30.10.2025, 2.11.2024, 14.11.2023, 20.10.2022, 28.9.2021 sowie am 29.9.2020.
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Wir haben auch den Antrag eingereicht . Die Summe ist genau die Summe die der Stromteilzahlungsbetrag ist per Monat fuer Energie .
Ich habe diese Information zu spät bekommen. Ich Bitte sie um eine beantragt
Bitte direkt an die Stelle der Landesregierung wenden, wir haben hier keine Möglichkeit.
Anfang 2019 kommt aber vermutlich noch der Grazer Heizkostenzuschuss.
Achtung man braucht für den Antrag auch eine Bestätigung vom Referat Beihilfen und Sozialservice (Burggasse 7-9, 8010 Graz), dass man keine Wohnunterstützung bezieht!
Für sozialschwache, das ich nicht lache. Bekomm mind. Pension knapp über 900€. Und nur weil ich paar Euro Wohnungsunterstützung bekomm, keinen Anspruch auf Heizkosten habe? Wo ist da die Logik?? Komm eh mehr schlecht als Recht über die Runden und dann bekommen die ganzen Arbeitslosen einmalig eine schöne Nachzahlung und das in Zeiten von Corona!! Da heißt es immer, ah du brkommst eh so viel. Das sind nur 3Beispiele wo ich immer wieder durchs Raster falle!! Das ist leider schon lange nicht mehr das Österreich, in dem ich aufgewachsen und lieben gelernt habe!! Traurig 😥
Wir haben ein Kultur vereine, wie und wo können wir beantragen für die Heizkostenzuschuss ?
Lieber Oskar,
dieser Heizkostenzuschuss gilt so viel ich weiß nur für (Haupt-)Wohnsitze, nicht für Vereine, nicht für Unternehmen. Für gemeinnützige Vereine steht der Energiekostenzuschuss für NPOs zur Verfügung (EKZ-NPOG): https://www.bdo.at/de-at/publikationen/2023/bundesgesetz-uber-einen-energiekostenzuschuss
lg Beatrix