33. Straßenverkehrsordnung-Novelle


Seit 1. Oktober 2022 gilt die neue Straßenverkehrsordnung-Novelle, die Vorteile und mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer*innen bringt. Dadurch werden hoffentlich noch mehr Leute motiviert, zu Fuß zu gehen und das Fahrrad als Fortbewegungsmittel für alltägliche Wege zu nutzen.

Rechts abbiegen für Lkw nur im Schritttempo:

Lkw und andere Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen dürfen im Ortsgebiet nur in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, wenn dort Radfahrer*innen oder Fußgänger*innen die Fahrbahn queren könnten.


Gehende haben am Gehsteig immer Vorrang:

Das betrifft zum Beispiel Ausfahrten von Garagen und Parkplätzen.

Mehr Platz am Gehsteig: Fahrzeuge dürfen beim Parken nicht mehr in den Gehsteig hineinragen. Der Gehsteig darf außerdem nur dann für eine kurze Ladetätigkeit genutzt werden, wenn eine Mindestbreite von 1,5 Metern frei bleibt.

Neue Regelung bei befahrbaren Haltestellenkaps:

Wenn eine Straßenbahn oder ein Bus in der Haltestelle steht und es befahrbare Haltestellenkaps gibt, dann darf man nur an einer Tram oder dem Bus vorbeifahren, wenn die Türen der Straßenbahn bzw. des Busses geschlossen sind. Das vermeidet gefährliche Situationen für ein- und aussteigende Fahrgäste. Ein Haltestellenkap ist laut Wikipedia eine Haltestelle für öffentliche Verkehrsmittel, deren Rand bis an den durchgehenden Fahrstreifen des Straßenverkehrs bzw an den Verkehrsraum der Straßenbahn vorgezogen ist.

Mehr Grünphasen für Gehende:

Vielerorts sind die die Rotphasen für Fußgänger*innen an Ampeln zu lange. Ab jetzt sollen die Ampelschaltungen stärker auf die Menschen abgestimmt werden, die zu Fuß unterwegs sind.

Weniger Umwege für Fußgänger*innen:

Wenn die Verkehrslage es zweifellos zulässt und es zu keinen Behinderungen im Fahrzeugverkehr kommt, können Fußgänger*innen die Fahrbahn auch dort überqueren, wo es keinen Schutzweg gibt.

Mindestabstand beim Überholen von Radler*innen:

Der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrer*innen beträgt nun mehr als 2 Meter außerhalb des Ortsgebiets und mindestens 1,5 Meter im Ortsgebiet (wenn das Kfz mit höchstens 30 km/h überholt, darf der Abstand etwas geringer sein).

Grünpfeil nun auch in Österreich:

Mittels neuen Verkehrsschilds „Grünpfeil“ können Gemeinden und Städte an einzelnen Kreuzungen dem Radverkehr das Rechtsabbiegen und bei T-Kreuzungen das Geradeausfahren erlauben. Radfahrer*innen haben querenden Fußgänger*innen gegenüber den Nachrang.

Einheitliche Regelungen für Schulstraßen:

Auch für Schulstraßen gibt es nun ein eigenes Verkehrszeichen. Die Behörden können Schulstraßen festlegen, in denen zum Beispiel zu Schulbeginn und zu Schulende nur Anrainer*innen in Schrittgeschwindigkeit mit Kfz fahren dürfen. In diesen Straßen darf man auf der Fahrbahn gehen und Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. In Graz ist dies derzeit bei 3 Volksschulen umgesetzt, mehr dazu in unserem Bericht Schulstraßen.

Neben Kind und nebeneinander Rad fahren:

Auf der Fahrbahn darf man neben einem Kind am Fahrrad Rad fahren. Ausgenommen sind Schienenstraßen. In Tempo 30-Straßen (ausgenommen Schienen- und Vorrangstraßen) dürfen alle nebeneinander Radfahren, aber nur so, dass niemand gefährdet oder am Überholen gehindert wird.

Radfahren in Gruppen:

Wenn eine Gruppe von mind. zehn Personen gemeinsam in eine Kreuzung einfährt, muss ihr das gemeinsame Verlassen der Kreuzung ermöglicht werden, auch, wenn die Ampel währenddessen auf Rot springt. Die erste und die letzte Person der Gruppe muss eine Warnweste tragen.

Radfahrerüberfahrt:

Hier müssen Radler*innen weiterhin auf 10 km/h abbremsen, allerdings nur mehr dann, wenn ein Kfz in der Nähe ist.

Fehlende Ausrüstungsteile beim Fahrrad:

Bisher musste man für jeden einzelnen fehlenden Ausrüstungsgegenstand jeweils 20 Euro bezahlen. Das konnte bei mehreren Teilen auf über 100 Euro an Strafe kommen. Nun wird alles zu einer Verwaltungsstrafe zusammengefasst, demnach beträgt die Strafe 20 Euro insgesamt.

Quelle StVO-Novelle: https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/radfahren/stvo-novelle.html

Bilder: © BMK/message.at

Weitere Beiträge zu klimaschonenden Mobilitätsinititativen:

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